Die Gehölzwertermittlung erfolgt i.d.R. nach METHODE KOCH, da dieses Verfahren höchstrichterlich vom BGH anerkannt ist. Sie wird immer dann angewendet, wenn der Grundstückswert inklusive des Baumbestands ermittelt werden soll, oder ein Schaden an einem Gehölz durch Fremdeinwirkung entstanden ist. Typischerweise zählen zu den schadensersatzpflichtigen Schäden falsch ausgeführte Schnittmaßnahmen, Anfahrschäden, Wurzelabgrabungen oder die mutwillige Zerstörung von Bäumen. Auch geringfügige Schäden, die nicht zu einem Absterben des Baumes führen, können bereits schadensersatzpflichtig sein. Im Schadensfall empfiehlt es sich eine außergerichtliche Einigung zwischen Baumeigentümer und Schadensverursacher auf Grundlage eines Gutachtens zu erzielen, um Zeit, Nerven und Gerichtskosten einzusparen. Kann außergerichtlich keine Einigung erzielt werden, beratet das SV-Büro Reff Sie gerne über das weitere Vorgehen und unterstützt Sie im weiteren Verlauf des Gerichtsverfahrens.
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